Fachkanzlei für Sozialrecht
Ihr Recht auf finanzielle Ansprüche und Sozialleistungen
Die Rechtsbereiche des Sozialrechts gliedern sich wie folgt: Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz-IV-Ansprüche, gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rehabilitation und Vertragsarztrecht. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen und Problemen mit dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenversicherung, dem Rententräger, den Sozialbehörden, der Elterngeldstelle, der Familienkasse etc. Der Sozialstaat ist eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Epoche. Unsere Gesellschaft sichert den einzelnen Bürger über ein System von Pflichtversicherungen vor persönlichen Notlagen ab. Gegenüber diesen Versicherungen hat jeder Beitragszahler gesetzlich verbriefte Rechte, die wir im Bedarfsfall auch gerne anwaltlich für Sie durchsetzen. Denn leider müssen Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat oft erst einmal erstritten werden. Lassen Sie sich nicht von der Bürokratie der Behörden einschüchtern. Begegnen Sie ihr am besten mit dem Wissen, was Ihnen per Gesetz zusteht. In unserer Fachkanzlei für Sozialrecht sind Sie bestens beraten.