Scheidung leicht gemacht!

Neben der klassischen Beratung in unserer Kanzlei können Sie für Ihre einvernehmliche Scheidung die unkomplizierte Onlinevariante wählen

  • Die Online Scheidung ist der schnellste und finanziell günstigste Weg zu einer einvernehmlichen Ehescheidung.

    Das Verfahren der Onlinescheidung ist unkompliziert, zeit- und kostensparend, und dennoch absolut rechtssicher.

  • Das Scheidungsverfahren kann ganz bequem von zu Hause aus eingeleitet werden. Mit einer Onlinescheidung können Sie Ihr Scheidungsverfahren einfach ohne einen Anwaltsbesuch durchführen und müssen lediglich zum Gerichtstermin persönlich erscheinen.

  • Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie bundesweit die Scheidung bei unserer Kanzlei beantragen. Voraussetzungen für eine Scheidung online sind, dass Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind und Sie seit einem Jahr voneinander getrennt leben.

SICHER - KOMFORTABEL - EINFACH

Sie sparen sich den Weg zum Rechtsanwalt - trotzdem wird die persönliche Beratung groß geschrieben

Die komplette Gerichtskorrespondenz erledigen wir für Sie

Sie korrespondieren mit uns vollkommen sicher per E-Mail und können uns jederzeit anrufen

Wir begleiten Sie vom ersten bis zum letzten Tag Ihrer Scheidung

Sie genießen den bestmöglichen Service und zahlen den geringstmöglichen Preis

SIE GEBEN DEN STARTSCHUSS

Sie senden uns Ihren Auftrag online über das Formular

Wir schicken Ihnen eine Mail mit allen Informationen, die Sie brauchen

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Erst wenn Sie Ihr Okay geben, wird der Scheidungsantrag eingereicht

Die Online Scheidung ist der schnellste und günstigste Weg einer einvernehmlichen Scheidung

DER KURZE WEG ZUR ONLINESCHEIDUNG

Sie schicken uns von dieser Seite aus den ausgefüllten Online-Scheidungsantrag mit den notwendigen Dokumenten

Sie erhalten von uns umgehend eine Vollmacht, die Sie unterschrieben an uns zurück schicken

Jetzt reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein. Zum Scheidungstermin begleiten wir Sie natürlich

Wir helfen Ihnen bei allen juristischen und formalen Punkten. Der für Sie kostengünstige und reibungslose Ablauf ist das Ergebnis

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Häufig gestellte Fragen/FAQ

Braucht jeder Ehepartner einen Anwalt?

Um einen Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen benötigen Sie in Deutschland zwar zwingend einen Rechtsanwalt. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist es jedoch nicht erforderlich, dass auch jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragt. Es ist von Vorteil, wenn Ihr Anwalt Fachanwalt für Familienrecht ist.

Wie lange dauert eine Online-Scheidung?

Wir bearbeiten Ihren Antrag sofort. Die Dauer des gerichtlichen Scheidungsverfahren können wir leider weder beeinflussen noch voraussagen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung rechnen Sie mit einer Verfahrensdauer von vier bis sechs Monaten.

Was kostet eine Scheidung?

Die Berechnung der Scheidungskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Scheidungskosten ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser wird auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zunächst geschätzt, muss aber immer abschließend nach Beendigung des Verfahrens durch das Gericht festgelegt werden.

Wenn die Scheidung insgesamt einvernehmlich bleibt und im Laufe des Verfahrens keine Probleme auftauchen die entsprechende Beratung notwendig machen sollten, können wir für Sie bei Gericht einen Antrag auf Reduzierung der Verfahrenskosten stellen.

Manche Gerichte nehmen eine Kürzung der Kostenbemessungsgrundlage um ca. 20 – 25 % vor, was zu einer Reduzierung der Kosten führen kann. Eine verbindliche Aussage zu den Kosten kann jedoch erst getroffen werden, nachdem der Gegenstandswert vom Gericht festgelegt worden ist.

Wir führen Ihr Scheidungsverfahren so günstig wie möglich durch, dabei setzen wir uns bereits im Scheidungsantrag für eine Reduzierung des Streitwerts ein.

Unsere Kanzlei erstellt Ihnen einen unverbindlichen, individuellen Kostenvoranschlag zu den Scheidungskosten. Dabei berücksichtigen wir neben einem entsprechend reduzierten Gegenstandswert auch den Mindestwert des Versorgungsausgleichs, sofern dieser nicht durch notariellen Vertrag ausgeschlossen ist oder die Ehedauer einschließlich Trennungszeit mehr als drei Jahre beträgt.

Nach Abschluss des Verfahrens und verbindlicher Festsetzung des Gegenstandswerts durch das Gericht, erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung.

Wenn wir uns ein Scheidungsverfahren nicht leisten können?

Auch wenn Sie nur über geringes Einkommen verfügen oder verschuldet sind, führen wir Ihr Scheidungsverfahren durch. Wir beantragen in diesem Fall Verfahrenskostenhilfe. Wenn Ihnen diese auf Grund Ihres geringen Einkommens ohne Ratenzahlung bewilligt wird, entstehen Ihnen überhaupt keine Kosten, weder Gerichts- noch Anwaltskosten. Wenn Sie über ausreichende Mittel verfügen, kann das Gericht auch eine Ratenzahlung festlegen. Das Gericht behält sich vor, nach ca. einem Jahr, Ihr Einkommen erneut zu prüfen.

Welche Dokumente brauchen wir?

Für das Scheidungsverfahren benötigen wir Ihre Heiratsurkunde im Original oder als Abschrift. Sollte die Urkunde nicht auffindbar sein, fordern Sie eine Kopie bei Ihrem Standesamt an. In eiligen Fällen kann der Scheidungsantrag auch ohne Heiratsurkunde eingereicht werden. Die Urkunde muss nachträglich in jedem Fall vorgelegt werden.

Liegt ein Ehevertrag bzw. eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vor, so ist auch diese vorzulegen; insbesondere, wenn darin Regelungen zum Versorgungsausgleich vereinbart sind.

Formular Scheidungsantrag

Angaben zur Ehefrau

Angaben zum Ehemann

Letzte gemeinsame Adresse

Gemeinsame Kinder

Bitte geben Sie für jedes Kind den vollen Namen und das Geburtsdatum an

Aktueller Aufenthalt der gemeinsamen Kinden

Übereinkunft bezüglich der gemeinsamen Kinder

Bitte kreuzen Sie an, zu welchen Punkten Einigkeit besteht

Eheschliessung

Trennung

Die Trennung erfolgte

Läuft zurzeit Zwischen den Ehegatten ein Gerichtsverfahren?

Ist der Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag ausgeschlossen?

Bei Ehedauer von weniger als drei Jahren, einschließlich Trennungszeit:

Soll ein Antrag auf Versorgungsausgleich gestellt werden?

Besteht Einigkeit zum Ehegattenunterhalt?

Besteht Einigkeit zur bisherigen Ehewohnung?

Besteht Einigkeit zum Hausrat?

Vollmacht

Hiermit erteile ich Rechtsanwalt Marco Reinz, Parkstraße, 67655 Kaiserslautern Prozessvollmacht gem. § 78 und §§ 81 ff ZPO wegen Ehescheidung zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur umgehenden Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen bezüglich Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

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