
Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung entstehen herausfordernde und schwierige Lebensumstände. In dieser Situation sind wir an Ihrer Seite, unterstützen Sie und holen das Beste für Sie raus.
Aufhebungsvertrag, Abfindung, Kündigung – jede individuelle Situation erfordert ein maßgeschneidertes Vorgehen.
Kündigungen sind aus den unterschiedlichsten Gründen oft unwirksam, weil sie fehlerhaft sind. Aufhebungsverträge enthalten gegebenenfalls unsichtbare Fallen und einseitige, für den Arbeitnehmer ungünstige Klauseln. Vom Arbeitgeber vorgeschlagene Abfindungen sind mit Vorsicht zu betrachten, denn in der Regel sind sie zu niedrig berechnet und es wäre mehr für Sie drin. Achtung! Im Arbeitsrecht erfordern kurze Fristen ein sofortiges Handeln, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
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Sofortige Terminvergabe
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Unverbindliches Erstgespräch
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Einfach und unkompliziert
Nutzen Sie Ihre Chance und wenden Sie sich an uns.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, Ihre Kündigung sowie Ihr Abfindungsangebot auf Herz und Nieren und geben Ihnen auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung eine Erfolgseinschätzung. Unsere Zusammenarbeit wird transparent und vertrauensvoll sein. Wir setzen Ihre Rechte durch!