Unfall - was ist zu tun?

Nach einem Verkehrsunfall, egal ob selbst verschuldet oder durch den anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, müssen viele Punkte beachtet und erledigt werden. Unsere Kanzlei berät Sie über Ihre Rechte bezüglich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Ihrem Unfall. Achtung: hier sind Fristen zu beachten, weshalb es wichtig ist, umgehend zu handeln und mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir uns für Ihre Rechte stark machen können. Denn, Ziel ist es, den entstandenen Schaden voll ersetzt zu bekommen bzw. ihn so gering wie möglich zu halten. Wir kümmern uns um Ihr Recht, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Mit unserem Service "Verkehrsunfall Online" sparen Sie Nerven, Zeit und Kosten. Wir übernehmen die komplette Schadensabwicklung und die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Auch im Falle eines gegen Sie eingeleiteten Bußgeldverfahrens vertreten wir Sie kompetent und erfahren. Ebenso sind wir für Sie da, sollten Sie als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung oder eine Beschuldigtenanhörung erhalten.

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Nutzen Sie unseren Online-Service und profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen.

Ablauf

Füllen Sie den „Unfallfragebogen“ online aus.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und beraten Sie ausführlich über den weiteren Ablauf und die Kosten. Außerdem beantworten wir alle Ihre Fragen und prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen.

Immer, wenn weitere Schritte eingeleitet werden müssen, beraten wir uns mit Ihnen über die Vorgehensweise.

  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche (Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche) bei der gegnerischen Versicherung.

  • Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht im Falle der Nicht- oder Teilregulierung durch die gegnerische Partei.

  • Im Falle eines Bußgeldbescheides gegen Sie legen wir umgehend Einspruch bei der zuständigen Behörde ein und fordern Akteneinsicht an.

  • Wir fordern Akteneinsicht in die amtlichen Ermittlungsakten im Falle eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens. Ebenso weisen die Behörden und die Staatsanwaltschaft auf Ihr Aussageverweigerungsrecht hin.

Ihr Vorteil:

Sämtliche Unterlagen werden per Post, E-Mail oder Fax zugestellt bzw. ausgetauscht. Durch unseren Online-Service können wir Sie unabhängig von Ihrem Wohnort vertreten und ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei ist nicht vonnöten, jedoch ist ein persönliches Treffen in unserer Kanzlei selbstverständlich auf Ihren Wunsch hin möglich.

Kosten

Haben Sie den Verkehrsunfall nicht selbst verschuldet, trägt die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihre Anwaltskosten. Im anderen Fall würde gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten übernehmen. Falls Sie keinen Rechtsschutz haben und nur über ein kleines bzw. über kein Einkommen verfügen, können wir für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Formular „Prozesskostenhilfe“ finden Sie hier. Hilfe beim Ausfüllen des Formulars geben wir gerne telefonisch.

Generelle Tipps

Geben Sie keine Schuldeingeständnisse gegenüber dem Unfallgegner zu und tauschen Sie nur die notwendigen Daten aus. Fotografieren Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Sie machen von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, wenn die Polizei Sie vernehmen möchte. Weisen Sie darauf hin, dass Ihre Stellungnahme schriftlich durch Ihren Rechtsbeistand abgegeben wird, nachdem dieser Akteneinsicht genommen hat.


Aufnahmebogen Verkehrsunfall

Für die optimale Bearbeitung Ihres Mandats ist die korrekte Aufnahme Ihrer Daten dringend erforderlich, um Ihre Erreichbarkeit sicherzustellen und vieles mehr. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die nachfolgenden Fragen möglichst vollständig zu beantworten, so ersparen wir uns spätere Nachfragen und Zeit. Die Daten werden selbstverständlich, wie auch alle sonstigen Informationen, streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Durch die Übermittlung Ihrer Daten entstehen Ihnen noch keine Kosten. Erst Ihre verbindliche Beauftragung begründet ein Mandatsverhältnis.

Fahrzeughalter

Fahrer

Unfallgegner

Angaben zum Unfall

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